13. Zusatzprotokoll zur EMRK
Das 13. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vom 3. Mai 2002 verbietet die Todesstrafe unter allen Umständen.
Zum Zusatzprotokoll
Vertragsstaaten: Aktueller Stand
Stand im Europarat: In Kraft seit dem 1. Juli 2023
Stand in der Schweiz: In Kraft seit dem 1. Juli 2023
Beim 13. Zusatzprotokoll zur EMRK handelt es sich um ein ergänzendes Zusatzprotokoll. Es ändert den Text der EMRK nicht, sondern ergänzt ihn. Ergänzende Zusatzprotokolle treten in Kraft, sobald eine bestimmte Anzahl von Staaten sie ratifiziert hat. Beim 13. Zusatzprotokoll sind dies zehn Ratifizierungen.
Zentrale Inhalte
• Die Todesstrafe wird komplett und unter allen Umständen abgeschafft.
• Vorbehalte zu diesem Zusatzprotokoll sind nicht zulässig.
Artikelquelle
Der Inhalt des Artikels wurde von humanrights.ch erstellt und Ende 2024 an die SMRI zur weiteren Bewirtschaftung übertragen.Weitere Artikel
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